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Aufgaben der Ergotherapie in der Pädiatrie

Als medizinisch-therapeutische Fachrichtung gehört die Ergotherapie zum Gesamtkonzept der Rehabilitation. Sie wird vom Arzt verordnet und gilt als Heilmittel.

Im Zentrum der Behandlung stehen die basalen sensomotorischen Funktionen der Säuglinge und Kinder. Diese bilden die Grundvoraussetzung für das zentrale Behandlungsziel:

"Kompetente Selbstregulation in allen Entwicklungsbereichen".

In das Behandlungskonzept fließen Erkenntnisse der Neurophysiologie, der Entwicklungspsychologie, der Pädagogik sowie das Wissen um die normale sensomotorische Entwicklung und deren Abweichungen ein.

Konzepte und Verlauf der Behandlung

Zu Beginn einer ergotherapeutischen Behandlung erfolgen ein ausführliches Anamnesegespräch und eine Befunderhebung.

Durch die differenzierte Beobachtung der Handlungsqualität im freien Spiel und bei gezielten Aufgabenstellungen werden folgende Bausteine überprüft:

  • die Bewegungsabläufe und motorischen Funktionen
  • die sensorischen Leistungen
  • die kognitiven Leistungen
  • die adäquate Anpassung der Handlung an die jeweilige Situation

Standardisierte Testverfahren ergänzen die ergotherapeutische Diagnostik.

Bei der Bewertung soll die individuelle, psychosoziale Situation des Kindes mitberücksichtigt werden.

Abhängig vom Entwicklungsstand und individuellen Schwierigkeiten des Kindes gelangen unterschiedliche therapeutische Konzepte zur Anwendung, z. B.:

  • das Konzept der geführten Bewegung (nach Felicie Affolter)
  • das Konzept der sensorischen Integration (nach Jean Ayres)
  • das Konzept der neurophysiologischen Bewegung (nach Bobath).

Welche Ziele verfolgt die Ergotherapie?

  • Integration von Sinneseindrücken, als Basis für eine altersgerechte motorische, sensorische und kognitive Entwicklung
  • Stärkung der Eigenaktivität hin zu mehr Selbständigkeit im Alltag
  • Verbesserung der Interaktion und Kommunikation mit der Umwelt
  • Stabilisierung dieser Basisfunktionen, um gesunde Entwicklung sicher zu stellen und die Bedrohung durch Behinderung zu mindern

Begleitende Gespräche mit den Eltern und Bezugspersonen des Kindes (z. B. Erziehern und Lehrern) sind wichtiger Bestandteil der Therapie. Ihnen soll dadurch die Möglichkeit gegeben werden, die Schwierigkeiten der Kinder zu verstehen und nach ihren Möglichkeiten das Umfeld den Bedürfnissen der Kinder entsprechend zu gestalten.

Welche ärztlichen Diagnosen führen zur Verordnung von Ergotherapie?

  • Störungen der sensorischen Integration und der Perzeption
  • Bewegungsstörungen und Muskelerkrankungen
  • Angeborene Fehlbildungen
  • Unfallschäden
  • Anfallsleiden
  • Autismus
  • Minimale cerebrale Dysfunktion
  • Angeborene und erworbene geistige Behinderungen
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Psychische Störungen