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Als medizinisch-therapeutische Fachrichtung gehört die Ergotherapie zum Gesamtkonzept der Rehabilitation. Sie wird vom Arzt verordnet und gilt als Heilmittel.
Im Zentrum der Behandlung stehen die basalen sensomotorischen Funktionen der Säuglinge und Kinder. Diese bilden die Grundvoraussetzung für das zentrale Behandlungsziel:
"Kompetente Selbstregulation in allen Entwicklungsbereichen".
In das Behandlungskonzept fließen Erkenntnisse der Neurophysiologie, der Entwicklungspsychologie, der Pädagogik sowie das Wissen um die normale sensomotorische Entwicklung und deren Abweichungen ein.
Zu Beginn einer ergotherapeutischen Behandlung erfolgen ein ausführliches Anamnesegespräch und eine Befunderhebung.
Durch die differenzierte Beobachtung der Handlungsqualität im freien Spiel und bei gezielten Aufgabenstellungen werden folgende Bausteine überprüft:
Standardisierte Testverfahren ergänzen die ergotherapeutische Diagnostik.
Bei der Bewertung soll die individuelle, psychosoziale Situation des Kindes mitberücksichtigt werden.
Abhängig vom Entwicklungsstand und individuellen Schwierigkeiten des Kindes gelangen unterschiedliche therapeutische Konzepte zur Anwendung, z. B.:
Begleitende Gespräche mit den Eltern und Bezugspersonen des Kindes (z. B. Erziehern und Lehrern) sind wichtiger Bestandteil der Therapie. Ihnen soll dadurch die Möglichkeit gegeben werden, die Schwierigkeiten der Kinder zu verstehen und nach ihren Möglichkeiten das Umfeld den Bedürfnissen der Kinder entsprechend zu gestalten.